Aktenzeichen: 810 IN 1516/24 E-77
Amtsgericht Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 6. Dezember 2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der E-TRIBE Germany GmbH, mit Sitz in der Großen Gallusstraße 16-18, 60311 Frankfurt am Main, angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123508 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Sharath Tiruvarangam vertreten.
Hintergrund und Zielsetzung
Die E-TRIBE Germany GmbH, ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf digitaler Transformation und IT-Dienstleistungen, sieht sich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Um die Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren, hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel bestellt, die ihren Kanzleisitz in der Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main, hat.
- Telefon: 069/94 54 84 60
- Fax: 069/94 54 84 67 7
- E-Mail: kanzlei@rahuc.de
- Web: www.rahuc.de
Frau Hövel übernimmt ab sofort die Überwachung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin, um eine mögliche Insolvenzmasse zu sichern und eine transparente Analyse der Vermögenslage durchzuführen.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Einschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der E-TRIBE Germany GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen und zu erhalten.
- Einziehung von Forderungen: Frau Hövel ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
- Kommunikation mit Drittschuldnern: Drittschuldner dürfen Zahlungen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
- Zugang zu Unternehmensunterlagen: Die Schuldnerin ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und umfassend Auskunft über die wirtschaftliche Lage zu erteilen.
Weiteres Verfahren
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird eine detaillierte Bestandsaufnahme der Vermögenslage der E-TRIBE Germany GmbH vornehmen. Auf Grundlage ihrer Prüfung wird das Gericht entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu bedienen und gegebenenfalls eine Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.
Informationen für Gläubiger
Betroffene Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und sich bei Rückfragen direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu wenden. Weitere Informationen können über die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingeholt werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 1516/24 E-77
Datum: 6. Dezember 2024