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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Drive & Clean UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 1497/24
Amtsgericht Leipzig, 6. Dezember 2024

Das Amtsgericht Leipzig hat am 6. Dezember 2024 um 09:48 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Drive & Clean UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Damaschkestraße 74, 04159 Leipzig (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 41797), angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Andre Rast vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Die Drive & Clean UG (haftungsbeschränkt), ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Fahrzeugpflege und -reinigung, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu schaffen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann bestellt. Sie ist in der Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig tätig und unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Überwachung der Unternehmensführung:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und das Vermögen der Schuldnerin im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
  3. Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse:
    Sie ist berechtigt, das Vermögen in Besitz zu nehmen, Bankguthaben auf ein Sonderkonto einzuziehen und die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, um Nachforschungen anzustellen.
  4. Einschränkungen für Drittschuldner:
    Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, diese stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
  5. Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen:
    Gegen die Schuldnerin eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mit Ausnahme von unbeweglichen Vermögensgegenständen, werden eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.

Einreichung der Beschwerde:

  • Gericht: Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen und von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Weiteres Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen und Maßnahmen ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Auf Grundlage dieser Prüfung wird das Amtsgericht entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1497/24
Datum: 6. Dezember 2024

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