Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 231/24
Das Amtsgericht Aachen hat am 5. Dezember 2024 um 15:59 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mainz GmbH & Co. KG bedeutende Entscheidungen getroffen. Die Gesellschaft, mit Sitz am Grünen Weg 92, 52070 Aachen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 1958 eingetragen. Sie wird von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Mainz Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten, deren Geschäftsführer Herr Dominic Blaul ist.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung der Vermögenswerte wurde Rechtsanwalt Andreas Schmitz, mit Kanzleisitz in der Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und die finanzielle Situation des Unternehmens zu stabilisieren.
Ab sofort sind alle Vermögensverfügungen der Mainz GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung soll verhindern, dass unkontrollierte Handlungen das Vermögen der Gesellschaft weiter schmälern.
Anweisungen an Drittschuldner
Alle Geschäftspartner und Gläubiger der Mainz GmbH & Co. KG – sogenannte Drittschuldner – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
Diese Anordnung dient der zentralisierten Kontrolle und der Sicherstellung, dass die vorhandenen Mittel in die Insolvenzmasse einfließen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungen
Um die Insolvenzmasse zu schützen, hat das Amtsgericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Mainz GmbH & Co. KG, die nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen, vorläufig ausgesetzt. Bereits laufende Maßnahmen werden gestoppt.
Nächste Schritte im Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind. Gleichzeitig wird er Möglichkeiten zur Sanierung oder einer geordneten Abwicklung des Unternehmens ausloten.
Diese Schritte sind entscheidend, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftliche Zukunft der Mainz GmbH & Co. KG zu klären.
Amtsgericht Aachen, 05.12.2024
Aktenzeichen: 92 IN 231/24