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Insolvenzverfahren eröffnet: Herbert Thun GmbH vorläufig unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters
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Insolvenzverfahren eröffnet: Herbert Thun GmbH vorläufig unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 222/24

Im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens hat das Amtsgericht Siegen am 6. Dezember 2024 um 14:08 Uhr eine weitreichende Entscheidung über das Vermögen der Herbert Thun GmbH getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 5964 eingetragene Gesellschaft, ansässig in der Industriestraße 10, 57413 Finnentrop, wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Frank Oliver Thun, vertreten. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den Betrieb einer Härterei sowie den Bau und Handel mit Industrieöfen und anderen Produkten der Eisen- und Stahlindustrie.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann mit Sitz in der Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, bestellt. Ab sofort ist die Herbert Thun GmbH in ihrer Verfügungsgewalt erheblich eingeschränkt: Jede Verfügung über ihr Vermögen bedarf der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ziel dieser Anordnung ist es, die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens und seiner Gläubiger zu sichern, während eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse erfolgt.

Einschränkungen für Drittschuldner und Zahlungen

Die Gläubiger und Geschäftspartner der Herbert Thun GmbH – sogenannte Drittschuldner – wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzunehmen. Dr. Holzmann ist zudem befugt, Bankguthaben sowie Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse verringert wird.

Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig untersagt

Um den Schutz der Insolvenzmasse sicherzustellen, wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits laufende Vollstreckungsverfahren wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Nächste Schritte im Verfahren

Die Entscheidung des Amtsgerichts Siegen stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren dar. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der Herbert Thun GmbH detailliert prüfen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu klären. Parallel dazu wird er die Interessen der Gläubiger wahren und Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens ausloten.

Amtsgericht Siegen, 06.12.2024
Aktenzeichen: 25 IN 222/24

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