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Insolvenzverfahren eingeleitet: medical relations GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 258/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 6. Dezember 2024 um 14:52 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der medical relations GmbH services & solutions wichtige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Hans-Böckler-Straße 46, 40764 Langenfeld (Rheinland), wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dietmar Müller, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, mit Kanzlei in der Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt. Diese Maßnahme dient der Sicherung und Verwaltung der Unternehmenswerte, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten.

Ab sofort können Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Handlungen das verbleibende Vermögen schmälern.

Anweisungen an Drittschuldner und Kontrolle der Finanzen

Gläubiger und Geschäftspartner der medical relations GmbH – sogenannte Drittschuldner – sind verpflichtet, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dazu ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der GmbH einzuziehen und alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.

Diese Anordnung dient dazu, die finanziellen Mittel zentral zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse nicht beeinträchtigt wird.

Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

Mit dem Ziel, die Insolvenzmasse zu schützen, wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig ausgesetzt. Bereits laufende Maßnahmen werden gestoppt, um einen geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Zukunftsaussichten und nächste Schritte

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine umfassende Prüfung der Vermögens- und Schuldenlage der medical relations GmbH vornehmen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu klären. Gleichzeitig werden mögliche Optionen für eine Sanierung oder alternative Lösungen geprüft, die im besten Interesse der Gläubiger und des Unternehmens liegen.

Amtsgericht Düsseldorf, 06.12.2024
Aktenzeichen: 505 IN 258/24

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