Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen: 6 IN 93/23
Das Amtsgericht Gießen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDICAN Pharma GmbH eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Das Verfahren, das ursprünglich am 6. Juni 2023 mit der Anordnung von Verfügungsbeschränkungen und der vorläufigen Verwaltung eingeleitet wurde, wurde am 15. November 2024 mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse abgeschlossen.
Die MEDICAN Pharma GmbH, mit Sitz in der Winchesterstraße 2, 35394 Gießen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 11290 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Morten Lars Brandt, wohnhaft in der Ringstraße 4, 35096 Weimar (Lahn).
Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen
Mit der Entscheidung des Gerichts wurden alle zuvor verhängten Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Damit erlischt die Kontrolle durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, und die MEDICAN Pharma GmbH kehrt in den Zustand der uneingeschränkten Verfügungsmacht über ihr Vermögen zurück.
Grund: Mangelnde Insolvenzmasse
Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Dieser Schritt ist ein deutlicher Hinweis auf eine tiefgreifende finanzielle Notlage des Unternehmens.
Einsichtnahme in den Beschluss
Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gießen einsehen. Diese Transparenz ermöglicht es den Beteiligten, die Entscheidungsgrundlage und die weiteren Auswirkungen für ihre Forderungen nachzuvollziehen.
Ausblick und Folgen
Die Abweisung des Insolvenzantrags stellt das Ende des formellen Insolvenzverfahrens dar. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen außerhalb eines geregelten Verfahrens geltend gemacht werden müssen. Gleichzeitig steht die Zukunft der MEDICAN Pharma GmbH ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Entschuldung in einem unsicheren Licht.
Amtsgericht Gießen, 15.11.2024
Aktenzeichen: 6 IN 93/23