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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die J. M. Mode Vertriebs-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36j IN 8162/24
Datum: 06. Dezember 2024
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der J. M. Mode Vertriebs-GmbH, Bahnhofstraße 33-38, 12555 Berlin, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 85021, wird durch ihre Geschäftsführerin Janine Meghari vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht am 06. Dezember 2024, 09:00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anja Feies, Kanzleiadresse: Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Frau Feies ist ab sofort für die Überwachung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten der J. M. Mode Vertriebs-GmbH zuständig.

Wesentliche Anordnungen

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hinweise zur Bekanntmachung

Die getroffene Anordnung wird in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Abschluss der Maßnahme, eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens (§ 3 InsOBekV).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin oder Gläubiger innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Elektronische Einreichungen sind möglich, jedoch nur unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur).

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun die finanzielle Lage der Schuldnerin prüfen und einen Bericht vorlegen, auf dessen Basis das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Gläubiger werden zeitnah über ihre Rechte informiert.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
06. Dezember 2024

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