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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bike Center Nord OHG angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bike Center Nord OHG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 143/24
Amtsgericht Cloppenburg, 6. Dezember 2024

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Bike Center Nord OHG, mit Sitz in der Lange Straße 94, 49632 Essen (Oldenburg) (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 207943), hat das Amtsgericht Cloppenburg am 6. Dezember 2024 um 9:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin wird durch ihre Gesellschafter Viktor Spadi und Nick Kober, beide wohnhaft an der Geschäftsadresse, vertreten.

Hintergrund der Anordnung

Die Bike Center Nord OHG, ein Anbieter im Bereich Fahrradhandel und -service, hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung geschützt und verwaltet wird.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll aus der Kanzlei Legales Stoll in Oldenburg bestellt. Seine Kontaktdaten sind:

  • Adresse: Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
  • Telefon: 0441/779 308-10
  • Fax: 0441/779 308-19
  • E-Mail: info@legales-stoll.de

Rechtsanwalt Stoll wird die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft prüfen und notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerinteressen ergreifen.

Anordnungen des Gerichts

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der Bike Center Nord OHG über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Regelung für Drittschuldner: Die Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  3. Einsichtnahme: Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Beteiligte, einschließlich der Antragstellerin und Gläubiger, können innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Einreichung der Beschwerde:

  • Gericht: Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll erfolgen und von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Weiteres Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage der Bike Center Nord OHG durchführen. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Folge zu leisten.

Amtsgericht Cloppenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 9 IN 143/24
Datum: 6. Dezember 2024

Weitere Informationen zu Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie unter: www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.

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