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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AUVIGU Restaurant GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 256/24
Amtsgericht Detmold, 6. Dezember 2024

Das Amtsgericht Detmold hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AUVIGU Restaurant GmbH, mit Sitz in der Wenkenstraße 21, 32105 Bad Salzuflen, am 6. Dezember 2024 um 12:13 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11233, wird durch ihren Geschäftsführer Gian-Luca Fleer (32139 Spenge) vertreten.

Geschäftszweig der Schuldnerin

Die AUVIGU Restaurant GmbH betreibt ein oder mehrere Speiserestaurants und gehört somit zur Gastronomiebranche, die zuletzt mit Herausforderungen wie wirtschaftlichem Druck und veränderten Marktbedingungen konfrontiert war. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, Vermögenswerte zu sichern und eine Grundlage für die weitere Bearbeitung des Verfahrens zu schaffen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen.

  • Kontaktinformationen:
    • Telefon: (bitte individuell erfragen)
    • E-Mail: (bitte individuell erfragen)

Rechtsanwalt Thomas Bagh ist ab sofort dafür zuständig, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerinteressen umzusetzen.

Verfügungsbeschränkungen und Weisungen

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die AUVIGU Restaurant GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Schutzmaßnahmen:
    Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Vermögenswerte nicht ungerechtfertigt veräußert oder verlagert werden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Weiteres Verfahren und Rechtsmittel

Im weiteren Verlauf wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine detaillierte Bestandsaufnahme der Vermögenslage der AUVIGU Restaurant GmbH vornehmen. Auf Basis dieser Prüfung entscheidet das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen zeitnah anzumelden und die Vorgaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu beachten.

Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen: 10 IN 256/24
Datum: 6. Dezember 2024

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