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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG ausgeweitet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG ausgeweitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 18 IN 65/24
Amtsgericht Lingen (Ems), 6. Dezember 2024

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems) (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 208264), hat das Amtsgericht Lingen (Ems) die Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert. Die Gesellschaft wird durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter, die Cafe am Markt Lüttel Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Peter Lüttel ebenfalls in Lingen ansässig ist.

Hintergrund der Entscheidung

Die Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, ein traditionsreiches Café in zentraler Lage von Lingen, sieht sich wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Bereits am 27. November 2024 um 12:57 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Um die Vermögenswerte der Insolvenzmasse bestmöglich zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren, hat das Amtsgericht nun eine Einzelermächtigung für den vorläufigen Insolvenzverwalter beschlossen.

Ausweitung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Aufgaben ist der vorläufige Insolvenzverwalter nun ermächtigt, spezifische Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse vorzunehmen. Dies könnte beispielsweise die Veräußerung von Betriebsmitteln, die Regelung laufender Vertragsverhältnisse oder die Sicherung von Forderungen betreffen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den laufenden Betrieb und die wirtschaftlichen Strukturen des Unternehmens unter geregelten Bedingungen aufrechtzuerhalten, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lingen (Ems) eingesehen werden. Betroffene Gläubiger und Interessenten werden gebeten, bei Bedarf Einsicht zu nehmen und sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Weiteres Verfahren

Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens rechtfertigen. Die erweiterten Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sollen dazu beitragen, den Übergang in eine geregelte Insolvenzabwicklung oder eine mögliche Sanierung zu erleichtern.

Amtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen: 18 IN 65/24
Datum: 6. Dezember 2024

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