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Insolvenzantrag der KDK Medizinisches Versorgungszentrum GmbH abgewiesen: Verfügungsbeschränkungen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 512 IN 8/24
Datum: 02. Dezember 2024
Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KDK Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Schwachhauser Heerstr. 367, 28211 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung, die seit dem 12. Februar 2024 galten, wurden am 02. Dezember 2024 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben.

Hintergrund

Die KDK Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 32892 HB eingetragen, wurde durch ihren Liquidator, Dr. Robert Kaspar, vertreten. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, um eine geordnete Abwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Antragstellerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dies führte zur Abweisung des Antrags mangels Masse.

Auswirkungen der Entscheidung

  1. Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen:
    Die mit der vorläufigen Verwaltung verbundenen Verfügungsbeschränkungen wurden aufgehoben. Die Gesellschaft ist nun nicht mehr durch die Einschränkungen der Insolvenzordnung gebunden.
  2. Beendigung der vorläufigen Verwaltung:
    Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters endet mit sofortiger Wirkung. Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt.
  3. Rechte der Gläubiger:
    Gläubiger, die Forderungen gegen die KDK Medizinisches Versorgungszentrum GmbH haben, müssen nun auf anderen Wegen versuchen, ihre Ansprüche durchzusetzen, da ein geregeltes Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Bremen kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Bedeutung für die Antragstellerin

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse unterstreicht die desolate finanzielle Lage der Antragstellerin. Ohne ausreichendes Vermögen für die Verfahrenskosten ist die KDK Medizinisches Versorgungszentrum GmbH praktisch handlungsunfähig und steht vor einer unklaren Zukunft, die möglicherweise eine Auflösung außerhalb des Insolvenzrechts erforderlich macht.

Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht
02. Dezember 2024

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