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Vorläufige Sachwaltung für Hausärztlich-diabetologisches MVZ Rhein-Main GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 889/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Hausärztlich-diabetologisches MVZ Rhein-Main GmbH, mit Sitz in der Bahnstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf, hat das Amtsgericht Darmstadt die vorläufige Sachwaltung gemäß § 270a Abs. 1 InsO angeordnet. Diese Maßnahme ermöglicht der Schuldnerin eine Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.

Unternehmensprofil

Die Hausärztlich-diabetologisches MVZ Rhein-Main GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 99356, ist ein medizinisches Versorgungszentrum mit Spezialisierung auf hausärztliche und diabetologische Leistungen. Die Geschäftsführung liegt bei Dr. med. Konrad Binder.

Beschluss des Gerichts

Das Insolvenzgericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage und zur Unterstützung der Eigenverwaltung der Schuldnerin beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
    • Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Bert bestellt.
    • Kanzleisitz: Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
    • Kontakt:
  2. Fortführung der Eigenverwaltung
    • Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiterhin zu verwalten und darüber zu verfügen.

Bedeutung der Anordnung

Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung ermöglicht der Schuldnerin, ihre Geschäfte in Eigenverwaltung fortzuführen, während der vorläufige Sachwalter die wirtschaftliche Lage überwacht und sicherstellt, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Dieses Verfahren soll eine mögliche Sanierung erleichtern und den Fortbestand des medizinischen Versorgungszentrums sichern.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen, insbesondere zur Rüge der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, schriftlich oder zu Protokoll einzureichen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Sachwalter die finanzielle Situation der Schuldnerin analysieren und prüfen, ob eine Fortführung unter Eigenverwaltung möglich ist. Die Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, ihre Forderungen zu melden und die weitere Entwicklung des Verfahrens zu verfolgen.

Das Amtsgericht Darmstadt hat mit diesem Beschluss einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Hausärztlich-diabetologisches MVZ Rhein-Main GmbH eingeleitet und eine Basis für eine mögliche Sanierung geschaffen.

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