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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Montage- und Ableseservice Jessen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 381/24
Datum: 05. Dezember 2024
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Flensburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Montage- und Ableseservice Jessen UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Flensburger Straße 75a, 24966 Sörup, umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 8401 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Jessen, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 05. Dezember 2024, um 13:00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, bestellt. Herr Kind ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

  • Telefon: 040 36805-536
  • Telefax: 040 36805-368

Wesentliche Anordnungen

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung, gegen das Vermögen der Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, einzureichen. Alternativ können Rechtsbehelfe als elektronisches Dokument gemäß den gesetzlichen Anforderungen übermittelt werden. Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.

Bedeutung der Anordnung

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der Schuldnerin geschützt und einer weiteren Schmälerung vorgebeugt. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung einer geordneten Abwicklung im möglichen Insolvenzverfahren und gewährleistet eine faire Verteilung des Vermögens zugunsten der Gläubiger.

Nächste Schritte

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Montage- und Ableseservice Jessen UG umfassend prüfen und über den Fortgang des Verfahrens berichten. Auf Grundlage seiner Ergebnisse wird das Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.

Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
05. Dezember 2024

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