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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die 0519 Store GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 368/24
Datum: 05. Dezember 2024
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 0519 Store GmbH, mit Sitz in der Lange Reihe 88, 20099 Hamburg, umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 185456 eingetragen, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Markus Teetz vertreten und ist auf den Handel mit Textilien, Schuhen und Accessoires spezialisiert.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Saskia Hübner, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, bestellt. Frau Hübner übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten. Sie ist ermächtigt, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu schaffen.

Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der 0519 Store GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Anordnung

Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Mit der Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gewährleistet, dass alle finanziellen Transaktionen transparent und im Sinne einer möglichen Insolvenzabwicklung erfolgen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird Rechtsanwältin Saskia Hübner die wirtschaftliche Lage der 0519 Store GmbH detailliert analysieren und dem Insolvenzgericht Bericht erstatten. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Gläubiger und andere Beteiligte werden über ihre Rechte und Pflichten zeitnah informiert.

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
05. Dezember 2024

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