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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ZG Distributionsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 324/24
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat am 5. Dezember 2024 um 08:50 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der ZG Distributionsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens und die Sicherung der Ansprüche der Gläubiger.

Unternehmensprofil

Die ZG Distributionsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. unter HRB 5502, ist ein spezialisiertes Logistikunternehmen mit Fokus auf Distribution und Lieferkettenmanagement. Geschäftsführer des Unternehmens ist Gerald Mack.

Beschluss des Insolvenzgerichts

Gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) hat das Gericht folgende Maßnahmen zur Sicherstellung der Insolvenzmasse angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm ernannt.
    • Kanzleisitz: Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
    • Kontakt:
      • Telefon: +49 (911) 600 79 161
      • Telefax: +49 (911) 600 79 10
      • E-Mail: nbg@schubra.de
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Einziehung von Außenständen
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und die Beträge auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto zu überweisen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf., einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögen der ZG Distributionsgesellschaft mbH eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und die Interessen der Gläubiger wahren.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der ZG Distributionsgesellschaft mbH prüfen und erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergreifen. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und sich bei Fragen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Mit diesem Beschluss schafft das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. die Grundlage für ein transparentes und geregeltes Insolvenzverfahren, das den Fortbestand des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung zum Ziel hat.

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