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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Value Factory Services GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 280 IN 215/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Mainz hat am 4. Dezember 2024 um 08:30 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Value Factory Services GmbH, mit Sitz in der Robert-Koch-Straße 11, 55129 Mainz, die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ziel ist der Schutz des Unternehmensvermögens und die Wahrung der Gläubigerinteressen.

Unternehmensprofil

Die Value Factory Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 49375, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich auf innovative Lösungen für betriebliche Optimierung spezialisiert hat. Geschäftsführer des Unternehmens ist Benjamin Saffran, wohnhaft in der Niedernbergstraße 16, 55270 Zornheim.

Beschluss des Insolvenzgerichts

Zur Sicherstellung der Insolvenzmasse hat das Gericht gemäß der Insolvenzordnung folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
    • Kontakt:
      • Kanzleiadresse: Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
      • Telefon: 06131/3337960
      • Fax: 06131/3337961
      • E-Mail: mail@bgp-insol.de
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Einziehung von Forderungen
    • Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses vorzunehmen. Zahlungen sind direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  4. Einsicht des Beschlusses
    • Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung können die Antragstellerin oder Gläubiger, die die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass die finanziellen Verhältnisse der Value Factory Services GmbH geprüft und gesichert werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und Schritte einleiten, die Gläubigerinteressen wahren und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung ermöglichen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Value Factory Services GmbH bewerten. Geschäftspartner und Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen anzumelden und sich über den Verfahrensstand zu informieren.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Mainz den Weg für ein transparentes und geregeltes Verfahren geebnet, das den Fortbestand des Unternehmens oder eine strukturierte Abwicklung gewährleisten soll.

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