Aktenzeichen: 36s IN 5647/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. Dezember 2024 um 11:15 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SHIBUYA Gastro-Consulting UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Kastanienallee 26, 10435 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte und die geordnete Überprüfung der finanziellen Lage des Unternehmens.
Unternehmensprofil
Die SHIBUYA Gastro-Consulting UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 214812, ist im Bereich des Gastgewerbes tätig. Geschäftsführer des Unternehmens ist Nguyen Tran Nhat Tan.
Beschluss des Gerichts
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Kühn ernannt.
- Kanzleisitz: Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin
- Kontakt:
- Telefon: +49 (30) 12345678
- E-Mail: info@kanzlei-kuehn.de
- Verfügungsbeschränkungen
- Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit diese keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
- Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, ein Sonderkonto für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichten.
- Er ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunft verpflichtet.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen.
- Verpflichtung von Drittschuldnern
- Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte der SHIBUYA Gastro-Consulting UG und ermöglicht eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren und die Grundlagen für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens zu schaffen.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse umsetzen. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und sich bei Rückfragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage für ein geregeltes Verfahren gelegt, das Transparenz und Fairness gewährleistet.