Aktenzeichen: 67g IN 370/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Dezember 2024 um 13:14 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der RITH Renovierungs-Instandsetzung-Team-Hamburg GmbH, mit Sitz in der Brandshofer Deich 27, 20539 Hamburg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Unternehmenswerte und die Wahrung der Interessen der Gläubiger.
Unternehmensprofil
Die RITH Renovierungs-Instandsetzung-Team-Hamburg GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163154, ist ein Baudienstleistungsunternehmen, das sich auf Trockenbau und andere erlaubnisfreie Gewerke spezialisiert hat. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Frau Katarzyna Fritz.
Beschluss des Gerichts
Zur Sicherung des Vermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) angeordnet:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Krause ernannt.
- Kanzleisitz: Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
- Kontakt:
- Telefon: +49 (40) 123456
- E-Mail: info@kanzlei-krause.de
- Verfügungsbeschränkungen
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
- Einziehung von Forderungen
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
- Auflagen für Drittschuldner
- Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin direkt zu leisten. Diese sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte und einer umfassenden Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verantwortung für die Überwachung der Schuldnerin und die Wahrung der Gläubigerinteressen.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Situation der RITH Renovierungs-Instandsetzung-Team-Hamburg GmbH prüfen und die Grundlage für die weitere Verfahrensweise schaffen. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.
Mit diesem Beschluss legt das Amtsgericht Hamburg die Basis für ein transparentes und geordnetes Verfahren, das entweder eine Sanierung oder eine strukturierte Abwicklung des Unternehmens ermöglicht.