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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Rebolet (Deutschland) GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36r IN 8116/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. Dezember 2024 um 15:01 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Rebolet (Deutschland) GmbH, ansässig in der Werdauer Weg 23, 10829 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Unternehmensvermögens sowie die Wahrung der Interessen der Gläubiger.

Unternehmensprofil

Die Rebolet (Deutschland) GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 201520, ist im Bereich des Dienstleistungsmanagements tätig. Geschäftsführer des Unternehmens ist Paul-Stefan Stabe.

Beschluss des Gerichts

Das Gericht hat gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz ernannt.
    • Kanzleisitz: Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
    • Kontakt:
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
    • Die Schuldnerin darf Außenstände nicht selbst einziehen.
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Vermögenswerte
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
  4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ausgesetzt
    • Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden ausgesetzt, sofern unbewegliche Vermögensgegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt.
  5. Auflagen für Drittschuldner
    • Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  6. Prüfauftrag für den vorläufigen Insolvenzverwalter
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  7. Zugriffsrechte des Insolvenzverwalters
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie bei Dritten Informationen einzuholen, um die Vermögenslage der Schuldnerin zu bewerten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Stabilisierung der Vermögenslage der Rebolet (Deutschland) GmbH und ermöglicht eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu schützen und die Grundlage für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu schaffen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergreifen. Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, Forderungen anzumelden und sich bei weiteren Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Mit diesem Beschluss schafft das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage für ein geordnetes Verfahren, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

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