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Vorläufige Insolvenzverwaltung für MGH Eventcenter UG & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 293/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Paderborn – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Paderborn hat am 4. Dezember 2024 um 08:21 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, mit Sitz in der Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte und der geordneten Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens.

Unternehmensprofil

Die MGH Eventcenter UG & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen unter HRB 7863, mit Sitz in der Schäferbreite 8, 34379 Calden. Diese wird durch den Geschäftsführer Jürgen Thiel vertreten, wohnhaft in der Heerstraße 62, 32805 Horn-Bad Meinberg.

Beschluss des Gerichts

Zur Sicherstellung der Insolvenzmasse hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger ernannt.
    • Kanzleisitz: Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
    • Kontakt:
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Einziehung von Forderungen
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
  5. Auflagen für Drittschuldner
    • Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass die finanziellen Verhältnisse der MGH Eventcenter UG & Co. KG stabilisiert und umfassend geprüft werden. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine fundierte Grundlage für die weitere Verfahrensführung zu schaffen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse umsetzen. Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, ihre Forderungen anzumelden und sich bei Rückfragen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Paderborn die Grundlage für ein geordnetes und transparentes Verfahren geschaffen, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

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