Aktenzeichen: 500 IN 144/24
Datum: 05. Dezember 2024
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kita 1 GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, einen wichtigen Beschluss gefasst. Die am 16. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden mit Beschluss vom 05. Dezember 2024 aufgehoben.
Hintergrund
Die Kita 1 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRA 23812 eingetragen und wird gesetzlich durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die KidINVEST Management GmbH, vertreten. Die KidINVEST Management GmbH wiederum, eingetragen unter HRB 76293, wird durch den Geschäftsführer Dr. Marcus Mühlberger vertreten.
Die Gesellschaft wird in dem Verfahren durch die Kanzlei Rechtsanwälte Roller, Linss & von Waldenfels mit Sitz in der Böhmertstraße 3, 01099 Dresden, vertreten.
Entscheidung des Gerichts
Das Insolvenzgericht hat beschlossen, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufzuheben. Diese Maßnahmen hatten zum Ziel, das Vermögen der Kita 1 GmbH & Co. KG vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten. Mit der Aufhebung entfällt die bisherige Überwachung und Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft.
Bedeutung des Beschlusses
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert, dass sich die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage der Kita 1 GmbH & Co. KG möglicherweise geändert hat. Dies kann bedeuten, dass:
- Die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin eine Stabilisierung erfahren haben.
- Der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde oder eine Abweisung bevorsteht.
- Die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens in der bisherigen Form entfallen sind.
Folgen für die Beteiligten
- Für die Schuldnerin: Die Gesellschaft erlangt ihre uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen zurück und ist nicht länger an die zuvor angeordneten Einschränkungen gebunden.
- Für die Gläubiger: Die Gläubiger werden über den Fortgang des Verfahrens und mögliche weitere Schritte vom Insolvenzgericht informiert. Sollten keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, müssen Gläubiger ihre Forderungen außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen.
Ausblick
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiger Wendepunkt im Verfahren erreicht. Weitere Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bleiben abzuwarten. Die Kita 1 GmbH & Co. KG hat nun wieder die Möglichkeit, eigenverantwortlich über ihr Vermögen zu verfügen.
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht
05. Dezember 2024