Aktenzeichen: 21 IN 210/24
Datum: 05. Dezember 2024
Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21
Das Amtsgericht Koblenz hat im Rahmen des Verfahrens zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der VECTIO Transport GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Brühlstraße 7, 56355 Nastätten, eine weitreichende Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin, vertreten durch die TELLUS Verwaltungs GmbH, Klingholzstraße 18, 65189 Wiesbaden, deren Geschäftsführer Herr Nicolas Sturm ist, steht ab sofort unter einem allgemeinen Veräußerungsverbot. Diese Anordnung erfolgte gemäß § 21 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) mit sofortiger Wirkung.
Inhalt der Anordnung
Gemäß dem heutigen Beschluss des Amtsgerichts Koblenz ist es der VECTIO Transport GmbH & Co. KG untersagt, über Vermögensgegenstände zu verfügen, sie zu veräußern oder Außenstände einzuziehen. Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen der Schuldnerin gesichert und einer weiteren Schmälerung vorgebeugt werden, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Hintergrund
Die juristische Vertretung der Schuldnerin wird durch Rechtsanwalt Paule, Taunusstraße 5A, 65183 Wiesbaden, wahrgenommen. Mit der heutigen Anordnung greift das Amtsgericht auf die präventiven Maßnahmen des Insolvenzrechts zurück, die dazu dienen, das Vermögen des Schuldners vor ungerechtfertigten Eingriffen zu schützen.
Bedeutung der Entscheidung
Das allgemeine Veräußerungsverbot stellt sicher, dass die Gläubiger der Schuldnerin eine gerechte und strukturierte Abwicklung des Insolvenzverfahrens erwarten können. Es verhindert die Gefahr einer Benachteiligung einzelner Gläubiger und bietet zugleich die Grundlage für die Prüfung, ob ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird.
Diese Maßnahme markiert einen bedeutenden Schritt im weiteren Verlauf des Verfahrens. Alle Beteiligten sind nun gefordert, eine geordnete Abwicklung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen, wobei die Aufsicht und Kontrolle des Insolvenzgerichts essenziell bleibt.
Nächste Schritte
Das Verfahren wird durch die zuständige Abteilung des Amtsgerichts Koblenz fortgeführt, wobei in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens entschieden wird. Derzeit liegt der Fokus auf der Sicherung und Dokumentation der Vermögenswerte der Schuldnerin.
Koblenz, den 05. Dezember 2024
Amtsgericht Koblenz – Abt. 21