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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Red White Corporation GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36r IN 4015/24
Datum: 05. Dezember 2024
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Red White Corporation GmbH, mit Sitz in der Döberitzer Straße 1, 10557 Berlin, eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die bisher gemäß § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung vollständig aufgehoben.

Hintergrund

Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführer Norman Fietz und Luka Klinge, ist unter der Handelsregisternummer HRB 167867 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Gegen das Vermögen der Gesellschaft war ein Insolvenzantrag gestellt worden, woraufhin im Rahmen des Verfahrens Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet wurden, um das Vermögen der Gesellschaft vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Aufhebung der Maßnahmen

Mit dem Beschluss vom 05. Dezember 2024 entschied das Insolvenzgericht Charlottenburg, dass sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben werden. Damit steht die Red White Corporation GmbH wieder in vollem Umfang unter der Kontrolle ihrer Geschäftsführung. Dies bedeutet, dass keine Einschränkungen oder zusätzlichen Auflagen im Umgang mit dem Vermögen der Schuldnerin mehr bestehen.

Bedeutung des Beschlusses

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen stellt eine wesentliche Zäsur im Insolvenzverfahren dar. Sie deutet darauf hin, dass entweder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen wurde, keine Eröffnungsvoraussetzungen vorliegen, oder die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin eine Stabilisierung erfahren haben, sodass eine externe Sicherung des Vermögens nicht mehr erforderlich ist.

Ausblick

Mit der Rückgewinnung der uneingeschränkten Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen hat die Red White Corporation GmbH nun die Möglichkeit, weitere Maßnahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Gläubiger werden über den Fortgang des Verfahrens und mögliche weitere Entwicklungen zeitnah informiert.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
05. Dezember 2024

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