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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Mercedesstraße Verwaltungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 5 IN 2084/24

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 04.12.2024 in einem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mercedesstraße Verwaltungs GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Ziel der Anordnung ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.


Details des Verfahrens

  • Unternehmen: Mercedesstraße Verwaltungs GmbH
  • Adresse: Relenbergstraße 6, 70174 Stuttgart
  • Geschäftsführer: Remo Allgäuer und Adrian Guse
  • Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 772408
  • Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GSK Stockmann, Heidelberg

Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.


Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Gericht hat Rechtsanwalt Michael Verken aus Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.


Verfügungen und Maßnahmen

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Zwangsvollstreckung gestoppt:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, ausgenommen solche auf unbewegliche Gegenstände, werden untersagt. Bereits begonnene Verfahren werden eingestellt.
  • Überwachung und Sicherung:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und die künftige Insolvenzmasse zu schützen.
  • Kontenverwaltung:
    Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin gehen in die Verwaltungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters über. Er ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und diese zu führen.
  • Zahlungsanweisungen:
    Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Prüfauftrag des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt:

  1. Zu prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
  2. Die Eröffnungsvoraussetzungen und Fortführungsperspektiven des Unternehmens zu beurteilen.

Er ist berechtigt, Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte einzuholen.


Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger können binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen. Alternativ können Rechtsmittel auch elektronisch über die Plattform www.ejustice-bw.de eingereicht werden.


Ausblick

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird der vorläufige Insolvenzverwalter mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens beauftragt.

Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
04.12.2024

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