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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die FOCAST Lüneburg GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 47 IN 63/24

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 04. Dezember 2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der FOCAST Lüneburg GmbH, Gebrüder-Heyn-Straße 1, 21337 Lüneburg, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207384 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Jens Waldek vertreten.

Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: 0421 322 73 90
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der FOCAST Lüneburg GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
  3. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Drittschuldner der FOCAST Lüneburg GmbH werden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung des Beschlusses

Der Beschluss zielt darauf ab, das Vermögen der FOCAST Lüneburg GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gegeben sind.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann sowohl von der Antragstellerin als auch von den Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen und zu begründen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, bei öffentlicher Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung.

Einreichungsstelle:
Amtsgericht Lüneburg
Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.


Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht – 04.12.2024

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