Aktenzeichen: 51 IN 174/24
Das Amtsgericht Eutin hat am 02.12.2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Windsport Fehmarn GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Ziel ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.
Hintergrund
- Unternehmen: Windsport Fehmarn GmbH & Co. KG
- Adresse: Gertrudenthaler Straße 1, 23769 Fehmarn
- Vertretung: Persönlich haftende Gesellschafterin Windsport Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Matthias Oelerich
- Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 9493 HL
Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.
Gerichtliche Maßnahmen
Das Amtsgericht Eutin hat folgende Anordnungen getroffen:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.- Kontakt:
- Telefon: 0431 908665-0
- Telefax: 0431 908665-99
- E-Mail: info@schmid-sperber.eu
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen, einschließlich der Einziehung von Außenständen, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Sicherung der Vermögenswerte:
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse sollen gewährleistet werden, um Gläubigerinteressen zu schützen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Vermögensverschiebungen stattfinden. Darüber hinaus prüft er, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Eutin – Insolvenzgericht, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin.
Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Es gelten die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß www.justiz.de.
Ausblick
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Sollte das Verfahren eröffnet werden, übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung des Vermögens und die Verfahrensabwicklung. Andernfalls werden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Amtsgericht Eutin – Insolvenzgericht
02.12.2024