Aktenzeichen: 21 IN 204/24
Das Amtsgericht Koblenz hat am 04.12.2024 um 09:55 Uhr im Insolvenzantragsverfahren der Eschment Heizung Klima Sanitär Solar UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Römerstraße 6, 56170 Bendorf, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.
Details zum Beschluss
- Unternehmen: Eschment Heizung Klima Sanitär Solar UG
- Registergericht: AG Koblenz, HRB 23579
- Geschäftsführerin: Tanja Eschment, Römerstraße 6, 56170 Bendorf
Der Beschluss des Insolvenzgerichts schränkt die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ein: Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Jens Lieser, wirksam.
Eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter
- Name: Rechtsanwalt Jens Lieser
- Adresse: Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
- Kontakt:
- Telefon: 0261/304-790
- Fax: 0261/911-4729
- E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de
- Website: www.lieser-rechtsanwaelte.de
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Vermögenslage der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass Gläubiger nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses Zahlungen leisten. Gläubiger sind angehalten, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie von Gläubigern angefochten werden. Eine Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Koblenz – Insolvenzgericht, Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz.
Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist jedoch der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht in Koblenz.
Ausblick
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Im Falle der Eröffnung wird der Insolvenzverwalter mit der umfassenden Abwicklung des Verfahrens betraut. Andernfalls werden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Anordnung des Amtsgerichts Koblenz dient der Sicherung der Vermögenswerte und dem Schutz der Interessen der Gläubiger.
Amtsgericht Koblenz – 04.12.2024