Aktenzeichen: 25 IN 50188/24
Das Amtsgericht Kiel hat am 03. Dezember 2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Laukien Produktion GmbH, ansässig in der Borsigstraße 23, 24145 Kiel, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 6807 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Sven Röhrich vertreten.
Anordnung der Maßnahmen
Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt:- Telefon: +49(431) 908665-0
- Fax: +49(431) 908665-99
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Laukien Produktion GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen. - Verbot für Drittschuldner:
Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
Ziel und Zweck der Maßnahmen
Die getroffenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin eintreten. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung
Einreichung einer Beschwerde:
Die Entscheidung kann durch die Schuldnerin oder die Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder zwei Tage nach der Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Einreichungsstelle:
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Hinweise zur Einreichung:
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten. Eine elektronische Einreichung ist nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig.
Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht – 03.12.2024