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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Jech GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1501 IN 11941/24

Das Amtsgericht München hat am 03. Dezember 2024 um 16:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Jech GmbH, Hauptstraße 12, 82140 Olching, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201087 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Manfred Jech vertreten.

Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Zur Sicherung des Vermögens der Jech GmbH und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Schritte beschlossen:

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher, Tal 4, 80331 München, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: +49(89) 5528627-0
    • Fax: +49(89) 5528627-10
  2. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Jech GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
  3. Regelung der Außenstände:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen. Sämtliche Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Ziel und Zweck der Maßnahmen

Die getroffenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin eintreten. Zudem wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann durch die Schuldnerin oder die Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Einreichungsfrist:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, bei öffentlicher Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung.

Einreichungsstelle:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein.


Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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