Aktenzeichen: 15 IN 264/24
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Neuruppin hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG, ansässig im Quastweg 2, 17291 Oberuckersee OT Warnitz, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin getroffen. Am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Unternehmensprofil
Die Burmeister Besitz GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRA 3215 NP eingetragen. Sie wird durch die Burmeister Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, die ihrerseits von Geschäftsführer Marko Burmeister geleitet wird. Das Unternehmen wird rechtlich durch die KFDS Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz in Berlin, vertreten.
Beschluss des Amtsgerichts
Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) angeordnet, um die Vermögenslage der Schuldnerin zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, mit Kanzleisitz in der Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, bestellt.- Telefon: +49(331)678780
- Fax: +49(331)6787810
- E-Mail: halle-saale@hww.eu
- Verfügungsbeschränkungen:
Verfügungen der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Einziehung von Forderungen:
- Dem Unternehmen ist es untersagt, Außenstände einzuziehen.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit keine Abtretungen vorliegen.
- Einholung von Auskünften:
- Der Insolvenzverwalter darf Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern einholen.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Den Schuldnern der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
Bedeutung der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG analysieren, um eine Entscheidungsgrundlage für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder alternative Lösungen zu schaffen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich oder in elektronischer Form beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, einzureichen.
Ausblick
Mit dieser Anordnung stellt das Amtsgericht sicher, dass die Vermögenswerte der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG vor einer potenziellen Verschlechterung geschützt bleiben. Gläubiger werden aufgefordert, Forderungen rechtzeitig anzumelden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen einen detaillierten Bericht vorlegen, der über die weitere Vorgehensweise entscheidet.