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Vorläufige Insolvenzverwaltung für contrust – Gesellschaft für betriebliche Prävention mbH eingeleitet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für contrust – Gesellschaft für betriebliche Prävention mbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 390/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der contrust – Gesellschaft für betriebliche Prävention mbH, mit Sitz im Alsterredder 8, 22395 Hamburg, wichtige Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens beschlossen. Am 4. Dezember 2024 um 12:55 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Unternehmensprofil

Die contrust mbH ist spezialisiert auf die Beratung in zentralen Sicherheits- und Präventionsbereichen wie Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Elektrosicherheit und Datenschutz. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172961 eingetragen und wird von Geschäftsführer Mattanja Kaiser vertreten.

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) folgende Schritte eingeleitet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Fortführung der Geschäfte zu ermöglichen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa ernannt.

  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Zahlungen an die Schuldnerin dürfen von Drittschuldnern ausschließlich unter Berücksichtigung der neuen Anordnung erfolgen.
  4. Zwangsvollstreckungen ausgesetzt
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit diese keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen, sind untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Bedeutung der Anordnung

Die Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung dienen der geordneten Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der contrust mbH. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine transparente Bewertung der Insolvenzreife vorzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Lage des Unternehmens analysieren und einen Bericht erstellen, der über die weitere Verfahrensweise entscheidet.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens saniert oder abgewickelt werden kann. Gläubiger und Geschäftspartner der contrust mbH werden aufgefordert, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um Forderungen anzumelden oder Informationen über den Stand des Verfahrens zu erhalten.

Mit dieser Anordnung setzt das Amtsgericht Hamburg ein klares Signal für die Wahrung der Gläubigerrechte und die Sicherung des Vermögens der contrust mbH. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer geordneten Lösung.

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