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Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet: E + G Besitzgesellschaft mbH unter gerichtlicher Aufsicht
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Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet: E + G Besitzgesellschaft mbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 328/24
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der E + G Besitzgesellschaft mbH, mit Sitz in der Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. am 5. Dezember 2024 um 09:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen und die Vorbereitung der weiteren Verfahrensschritte.

Unternehmensprofil

Die E + G Besitzgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. unter HRB 5142, ist auf den Erwerb, die Verwaltung und die Verpachtung von Immobilien spezialisiert. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Stefan Ziegler geleitet.

Beschluss des Insolvenzgerichts

Gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) hat das Gericht folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt.
    • Kanzleisitz: Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
    • Kontakt:
      • Telefon: +49 (911) 600 79 161
      • Telefax: +49 (911) 600 79 10
      • E-Mail: nbg@schubra.de
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Außenständen
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und die Gelder auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto zu verwalten.

Bedeutung der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherstellung, dass das Vermögen der E + G Besitzgesellschaft mbH erhalten bleibt und eine fundierte Analyse der wirtschaftlichen Lage durchgeführt werden kann. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu wahren und den Grundstein für eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung des Unternehmens zu legen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Beschwerden sind schriftlich oder in elektronischer Form beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf., einzureichen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der E + G Besitzgesellschaft mbH umfassend prüfen und alle relevanten Vermögenswerte sichern. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden und sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Mit dieser Anordnung legt das Amtsgericht die Grundlage für eine geregelte Verfahrensführung und stärkt die Interessen der Gläubiger in einem rechtlich gesicherten Rahmen.

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