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Vorläufige Insolvenzverwaltung: Bau- und Möbeltischlerei Michael Dannenberg GmbH & Co. KG im Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 177/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Dessau-Roßlau – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau- und Möbeltischlerei Michael Dannenberg GmbH & Co. KG wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet. Mit Beschluss vom 4. Dezember 2024 um 13:00 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.

Unternehmensprofil

Die Bau- und Möbeltischlerei Michael Dannenberg GmbH & Co. KG, ansässig in der Fabrik 1, 06895 Zahna-Elster, ist auf hochwertige Tischlerarbeiten im Bau- und Möbelbereich spezialisiert. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRA 963 eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Dannenberg Verwaltungs-GmbH, während Herr Michael Dannenberg als Kommanditist maßgeblich an der Unternehmensführung beteiligt ist.

Anordnung der Maßnahmen

Um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Vahl bestellt.

    • Kanzleisitz: Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale)
    • Telefon: 0345/678780
    • Fax: 0345/6787810
    • E-Mail: halle-saale@hww.eu
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Bau- und Möbeltischlerei Michael Dannenberg GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass das Vermögen des Unternehmens erhalten bleibt und einer geordneten Prüfung unterzogen wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu bewerten und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Gleichzeitig bleibt das Unternehmen unter strenger Überwachung handlungsfähig, um bestehende Aufträge und Verpflichtungen – soweit möglich – weiterhin erfüllen zu können.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der Tischlerei eingehend analysieren und einen Bericht über die Zukunftsaussichten des Unternehmens vorlegen. Ziel ist es, entweder eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung einzuleiten.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um ihre Forderungen anzumelden oder weitere Informationen über den Verfahrensstand zu erhalten. Mit dieser Maßnahme stellt das Amtsgericht Dessau-Roßlau den Schutz der Gläubigerinteressen sicher und legt den Grundstein für die nächste Phase des Verfahrens.

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