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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: Burmeister GmbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 263/24
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Neuruppin hat am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Burmeister GmbH, ansässig im Quastweg 2, 17291 Oberuckersee OT Warnitz, wichtige Maßnahmen zur Vermögenssicherung beschlossen. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine transparente Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu ermöglichen.

Unternehmensprofil

Die Burmeister GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 12313 NP, wird durch den Geschäftsführer Marko Burmeister vertreten. Das Unternehmen ist seit Jahren ein wichtiger Akteur in der Region und hat sich auf die Verwaltung und Optimierung von Unternehmensbeteiligungen spezialisiert. Rechtlich vertreten wird die Gesellschaft durch die KFDS Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz in Berlin.

Anordnung der Maßnahmen

Das Insolvenzgericht hat folgende Schritte gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt.
    • Kanzleisitz: Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
    • Kontakt:
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Einziehung von Forderungen
    • Drittschuldnern der Burmeister GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten, soweit keine Abtretungen offengelegt wurden.
  4. Einholung von Auskünften
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Informationen über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten wie Banken, Versicherungen, Behörden oder Vertragspartnern einzuholen.

Bedeutung der Anordnung

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird die finanzielle Lage der Burmeister GmbH einer genauen Prüfung unterzogen. Die Maßnahmen stellen sicher, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin eintreten und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglicht wird. Das Hauptziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und gegebenenfalls eine Lösung zur Restrukturierung oder Sanierung des Unternehmens zu finden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Beschwerden sind in schriftlicher oder elektronischer Form beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, einzureichen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Burmeister GmbH analysieren und einen Bericht über die Insolvenzreife des Unternehmens erstellen. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder alternative Maßnahmen eingeleitet werden.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und sich über den Verfahrensstand zu informieren. Mit diesen Maßnahmen stellt das Amtsgericht Neuruppin die Weichen für ein geordnetes und faires Verfahren.

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