Aktenzeichen: IN 1120/24
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Augsburg hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Alpha Bavaria Personalkonzepte GmbH, mit Sitz in der August-Wessels-Straße 29, 86156 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Braunmüller, einen entscheidenden Schritt eingeleitet. Im Zuge der Antragstellung auf Eigeninsolvenz wurde am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Hintergrund der Entscheidung
Die Alpha Bavaria Personalkonzepte GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 29571, sah sich gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, um die verbleibenden Vermögenswerte zu sichern und einen geordneten Übergang zu ermöglichen. Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen am Schuldnervermögen hat das Insolvenzgericht entschieden, eine vorläufige Verwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO einzurichten.
Anordnung der Maßnahmen
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Plail aus der Kanzlei Schneider Geiwitz (Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg) bestellt. Dieser ist ab sofort für die Überwachung und Sicherung des Schuldnervermögens verantwortlich.
Kontakt:- Telefon: +49(821)509330
- Telefax: +49(821)5093333
- E-Mail: augsburg@schneidergeiwitz.de
- Verfügungsbeschränkung: Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dürfen Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Dies betrifft insbesondere die Einziehung offener Forderungen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden müssen schriftlich beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bedeutung und Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren und dient dem Schutz der Gläubiger sowie der strukturierten Abwicklung des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage der Alpha Bavaria Personalkonzepte GmbH prüfen und eine Entscheidungsgrundlage für die Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens schaffen.
Das Amtsgericht Augsburg stellt mit dieser Maßnahme sicher, dass das Vermögen der Schuldnerin erhalten bleibt und eine geordnete Weiterführung oder Abwicklung des Unternehmens ermöglicht wird. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgefordert, mögliche Forderungen rechtzeitig geltend zu machen, um ihre Interessen zu wahren.