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Insolvenzverfahren eingeleitet: Vorläufige Maßnahmen für die ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 424/24
Datum: 4. Dezember 2024
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644, hat das Amtsgericht Hamburg am 4. Dezember 2024 um 10:18 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und den Gläubigerschutz zu gewährleisten.

Hintergrund zur ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH

Die ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Frauenthal 15, 20149 Hamburg, ist auf die Beteiligung an anderen Unternehmen spezialisiert, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie übernimmt das Management dieser Gesellschaften im Rahmen der Geschäftsführung und ist zudem im Bereich der Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens tätig. Die gesetzliche Vertretung liegt bei Geschäftsführer Dr. Mark Andreas Maurin, wohnhaft in der Andreasstraße 12a, 22301 Hamburg.

Anordnung der Maßnahmen

Das Insolvenzgericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt, mit Kanzleisitz in der Rathausstraße 2, 20095 Hamburg.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
    • Schuldner der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten.
  3. Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen.
    • Eingehende Gelder dürfen ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter entgegengenommen werden.
  4. Zwangsvollstreckungen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, werden ausgesetzt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsfolgen und Ausblick

Diese vorläufigen Maßnahmen dienen dem Schutz des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen und gewährleisten eine strukturierte und geordnete Prüfung der Insolvenzreife. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bewerten und die Weichen für ein mögliches weiteres Verfahren stellen.

Betroffene Gläubiger sowie Geschäftspartner der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH werden gebeten, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um ihre Rechte geltend zu machen und offene Fragen zu klären. Diese Maßnahmen sichern nicht nur die Interessen der Gläubiger, sondern ermöglichen auch die Option einer möglichen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens.

Das Amtsgericht Hamburg setzt mit diesem Beschluss klare Vorgaben zur Stabilisierung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin. Weitere Entwicklungen im Verfahren sind von den Ergebnissen der vorläufigen Verwaltung abhängig.

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