Aktenzeichen: 2 IN 77/24
Das Amtsgericht Paderborn hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MK Abbruch und Rückbau GmbH & Co. KG mit Sitz in der Rietberger Straße 127, 33129 Delbrück die am 19.06.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 04.12.2024 aufgehoben.
Hintergrund des Verfahrens
- Unternehmen: MK Abbruch und Rückbau GmbH & Co. KG
- Handelsregister: Amtsgericht Paderborn, HRA 8466
- Vertretung: Persönlich haftende Gesellschafterin MK Verwaltungs GmbH (HRB 16468), vertreten durch Geschäftsführer Michel Kaiser
Die Sicherungsmaßnahmen wurden ursprünglich im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit dem Beschluss vom 04.12.2024 hat das Amtsgericht Paderborn die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Entscheidung deutet darauf hin, dass die Voraussetzungen für die weitere Fortsetzung der Sicherungsmaßnahmen oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegeben sind.
Bedeutung für Beteiligte
- Für die Schuldnerin:
Die Schuldnerin erlangt wieder uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen. - Für Gläubiger:
Gläubiger, die von den Sicherungsmaßnahmen betroffen waren, sollten die Entscheidung prüfen und ihre weiteren Ansprüche entsprechend geltend machen.
Ausblick
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markiert eine wesentliche Veränderung im Verfahren und kann darauf hinweisen, dass entweder eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens oder eine anderweitige Klärung der Vermögensverhältnisse erfolgt ist.
Amtsgericht Paderborn
04.12.2024