Aktenzeichen: 102 IN 1118/23
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eis Schätzle Beteiligungs GmbH, ansässig in der Egon-Eiermann-Allee 4, 76187 Karlsruhe, eine bedeutende Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurden sämtliche Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.
Unternehmenshintergrund
Die Eis Schätzle Beteiligungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 720170, war auf Investitionen und Beteiligungen in der Lebensmittelindustrie spezialisiert. Das Unternehmen wurde durch den Geschäftsführer Steffen Schätzle vertreten.
Entscheidung des Gerichts
Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin getroffen worden waren, wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit endet der vorläufige Schutzstatus des Unternehmensvermögens, und der laufende Betrieb wird wieder in die alleinige Verantwortung der Geschäftsführung überführt.
Bedeutung der Entscheidung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert, dass entweder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens stabilisiert oder das Insolvenzverfahren anderweitig beendet wurde. Diese Entscheidung unterstreicht den Abschluss einer entscheidenden Phase im Insolvenzverfahren und gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, seinen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortzuführen.
Ausblick
Die Eis Schätzle Beteiligungs GmbH steht nun vor der Aufgabe, sich nach der Beendigung der Sicherungsmaßnahmen eigenständig im Markt zu behaupten. Gläubiger und Geschäftspartner werden über die Entscheidung entsprechend informiert und können ihre weiteren Schritte entsprechend planen.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit diesem Beschluss das Verfahren in eine neue Phase überführt und den Grundstein für einen möglichen Neustart gelegt.