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Insolvenzantragsverfahren: Vorläufige Insolvenzverwaltung für My Poké Ottensen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 366/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 03. Dezember 2024 um 16:56 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der My Poké Ottensen GmbH erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beschlossen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 171545 eingetragen ist, betreibt ein Schnellrestaurant und hat ihren Sitz in der Großen Rainstraße 13, 22765 Hamburg. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Abdulhaq Garwal.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt, die unter der Adresse Neuer Wall 25, 20354 Hamburg tätig ist.
Kontakt:

  • Telefon: [Angabe fehlt]
  • E-Mail: [Angabe fehlt]

Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  2. Anweisungen an Drittschuldner:
    Den Drittschuldnern der My Poké Ottensen GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Forderungen und eingehende Gelder ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung eines Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Gläubiger sowie der Sicherung der Vermögenswerte der My Poké Ottensen GmbH. Sie ermöglichen eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage und der Perspektiven des Unternehmens durch die vorläufige Insolvenzverwalterin.


Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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