Aktenzeichen: 51 IN 717/24
Das Amtsgericht Heidelberg hat mit Beschluss vom 04.12.2024 vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH, mit Sitz in Wiesloch, angeordnet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch die Schuldnerin selbst gestellt. Ziel der Maßnahmen ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.
Hintergrund und erste Maßnahmen
Die Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Claus-Heinrich Mohr, hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen eingereicht. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 352073 eingetragen.
Im Zuge der vorläufigen Anordnung wurde Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Heidelberg, als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel die Verfahrenskosten decken können.
Details der gerichtlichen Anordnung
Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurden folgende Maßnahmen verfügt:
- Einstellung der Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, bereits begonnene Verfahren eingestellt. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. - Verwaltung und Sicherung:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Befugnis, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen.
- Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Zugang und Einsicht:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume und Dokumente der Schuldnerin zu prüfen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, vollständige Auskunft über die Vermögensverhältnisse zu geben.
Mögliche Auswirkungen und nächste Schritte
Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft derzeit die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Aussichten auf eine mögliche Fortführung. Hierbei wird er auch als Sachverständiger tätig, um die Eröffnungsvoraussetzungen des Verfahrens zu beurteilen.
Die endgültige Entscheidung über die Verfahrenseröffnung steht noch aus. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt eine Veröffentlichung im elektronischen Insolvenzbekanntmachungssystem. Andernfalls werden die Sicherungsmaßnahmen nach spätestens sechs Monaten aufgehoben.
Rechtsbehelfe
Betroffene Gläubiger sowie die Schuldnerin können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Rechtsbehelfe sind schriftlich beim Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg einzureichen.
Kontakt bei Rückfragen:
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Henrik Schmoll
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht
04.12.2024