Aktenzeichen: 604 IN 86/24
Das Amtsgericht Duisburg hat am 03.12.2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Interim Personal UG (haftungsbeschränkt) eine Berichtigung gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 319 ZPO vorgenommen. Ziel der Berichtigung war die Korrektur einer offenkundigen Unrichtigkeit bezüglich der Gesellschaftsform der Schuldnerin.
Hintergrund
- Unternehmen: Interim Personal UG (haftungsbeschränkt)
- Handelsregistereintrag: HRB 36358, Amtsgericht Duisburg
- Anschrift der Schuldnerin: Karl-Morian-Str. 12, 47167 Duisburg
- Geschäftsführerin: Julia Pachshenko, Hufstr. 28, 47166 Duisburg
Im ursprünglichen Beschluss war die Schuldnerin irrtümlich als KG (Kommanditgesellschaft) bezeichnet worden. Mit der Berichtigung wird klargestellt, dass es sich um eine UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft) handelt.
Wirkung der Berichtigung
Die Berichtigung dient der rechtlichen Klarstellung und hat keinen Einfluss auf die bereits laufenden Verfahren oder Maßnahmen. Die Insolvenzeröffnung selbst wird durch die Berichtigung nicht beeinflusst, da sie lediglich einen Schreibfehler im Rubrum des Beschlusses korrigiert.
Bedeutung für Beteiligte
- Gläubiger: Alle Verfahrensbeteiligten sind aufgerufen, den korrigierten Namen und die Gesellschaftsform in ihren Unterlagen zu beachten.
- Geschäftsführerin: Julia Pachshenko bleibt weiterhin die gesetzliche Vertreterin der Schuldnerin.
Die Berichtigung wurde am 03.12.2024 vom Amtsgericht Duisburg offiziell veröffentlicht.
Amtsgericht Duisburg, 03.12.2024