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Zusätzliche Befugnisse für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 789/24 Ge

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, ansässig in der Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 02. Dezember 2024 dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzliche Befugnisse eingeräumt. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 82647, wird durch die Geschäftsführerin Marin Aleksandra vertreten.

Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter, dessen vorläufige Verwaltung bereits am 24. Juni 2024 um 15:00 Uhr angeordnet wurde, erhielt eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse. Diese Maßnahmen sollen die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie die Wahrung der Gläubigerinteressen effektiv unterstützen.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Erweiterung seiner Befugnisse kann der vorläufige Insolvenzverwalter gezielt auf spezifische Erfordernisse reagieren, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern. Diese Einzelermächtigungen sind ein wichtiges Instrument, um:

  • Rechtsgeschäfte im Namen der Insolvenzmasse abzuwickeln.
  • Zahlungen oder Forderungseinzüge vorzunehmen.
  • Rechtliche Schritte zur Wahrung der Insolvenzmasse einzuleiten.

Einsichtnahme und weitere Informationen

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden. Betroffene Parteien haben dort die Möglichkeit, sich über die Einzelheiten der Entscheidung und die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters zu informieren.


Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – 02.12.2024

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