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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Zentraldrogerie GmbH Parfümerie-Kosmetik angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Zentraldrogerie GmbH Parfümerie-Kosmetik angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1509 IN 11953/24

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zentraldrogerie GmbH Parfümerie-Kosmetik, ansässig in der Schillerstraße 11, 80336 München, am 03. Dezember 2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 95505 eingetragen, wird durch den Geschäftsführer David Riegler vertreten.

Anordnung vorläufiger Maßnahmen

Um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, hat das Gericht gemäß § 21 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, bestellt.
    Kontakt:

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit der Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin betraut. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • Prüfung, ob das Vermögen der Zentraldrogerie GmbH die Verfahrenskosten decken kann (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  • Sicherung der Insolvenzmasse durch Kontrolle der finanziellen Transaktionen und Verwaltung von Forderungen.
  • Verwaltung der Bankkonten der Schuldnerin und Eröffnung von Sonderkonten, wenn erforderlich.

Hintergrund

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Vorbereitung einer geordneten Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin eintreten.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde einlegen. Beschwerden sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen.

Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingesehen werden. Betroffene Gläubiger und weitere Beteiligte können dort Informationen über den Verfahrensstand erhalten.


Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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