Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Schmoll Internationale Möbelspedition GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 404/24

Das Amtsgericht Tübingen hat am 03. Dezember 2024 um 16:42 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Schmoll Internationale Möbelspedition GmbH, Siemensstraße 14, 72766 Reutlingen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Elfriede Martini, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 351777 eingetragen.

Anordnung der Maßnahmen

Um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren, wurden folgende Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO getroffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Mielke, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: 0711-8604000
    • Fax: 0711-8604001
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Mielke wurde beauftragt:

  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und deren Vermögen zu sichern (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
  • Zu klären, ob die Vermögensmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  • Die Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin zu überprüfen und Nachforschungen durchzuführen.
  • Zu bewerten, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich tragfähig ist.

Bedeutung der Entscheidung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ermöglicht es, die Interessen der Gläubiger zu schützen, während die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin geprüft wird. Diese Maßnahme dient auch dazu, potenzielle Sanierungsmöglichkeiten zu identifizieren oder eine geordnete Abwicklung einzuleiten.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen eingesehen werden. Betroffene Parteien haben das Recht, binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung sofortige Beschwerde einzulegen. Rechtsmittel können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.


Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – 03.12.2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Erschütternder Missbrauchsprozess: Ex-Fußballtrainer zu langer Haftstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt

Next Post

Mehr Hygieneverstöße in Bremen: Verbraucherschutz fordert strengere Kontrollen