Aktenzeichen: 25 IN 50189/24
Das Amtsgericht Kiel hat am 03. Dezember 2024 um 17:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Laukien GmbH & Co. Beteiligungen Kommanditgesellschaft mit Sitz in der Borsigstraße 23, 24145 Kiel, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 3645 KI eingetragen und wird von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Laukien Verwaltung GmbH, vertreten. Geschäftsführer ist Klaus Epperlein.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß § 21 InsO erlassen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, bestellt.
Kontakt:- Telefon: 0431 908665-0
- Telefax: 0431 908665-99
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel und Bedeutung der Maßnahme
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin. Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies wird prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein Hauptverfahren zu eröffnen, und ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können den Beschluss während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kiel einsehen. Es besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei einfache E-Mails nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht – 03.12.2024