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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die KREDO INVEST GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 685/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KREDO INVEST GmbH, mit Sitz in der Zerrennerstraße 11, 75172 Pforzheim, hat das Amtsgericht Pforzheim am 03. Dezember 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729777 eingetragen, wird durch ihren Gesellschafter Derevyanchenko vertreten.

Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der KREDO INVEST GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Justin, Leopoldstraße 12, 75172 Pforzheim, bestellt.
    Kontakt:

  3. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der KREDO INVEST GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind diese ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde mit der Überwachung der Vermögensverwaltung durch die Schuldnerin beauftragt. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Gesellschaft (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
  • Prüfung, ob das Vermögen der KREDO INVEST GmbH ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  • Einziehung von Bankguthaben und Forderungen sowie Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin und die Gläubiger können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde als elektronisches Dokument gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingereicht werden.

Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss, einschließlich der Einzelheiten zu den angeordneten Maßnahmen, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pforzheim eingesehen werden.


Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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