Aktenzeichen: 810 IN 1659/24 E-33-
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 03. Dezember 2024 um 14:40 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97908 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Jörg Christiansen und Thomas Bluth vertreten.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Um die Vermögenswerte der Antragstellerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, bestellt.
Kontakt:- Telefon: 069/37 00 22 0
- Fax: 069/37 00 22 111
- E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de
- Internet: www.brinkmann-partner.de
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Verbot von Zahlungen an die Antragstellerin:
Gläubiger und Schuldner der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH sind aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Vermögenswerte der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH. Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner wird im Rahmen seiner Aufgaben prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen, und ob eine Sanierung oder geordnete Abwicklung möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin sowie die Gläubiger können binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder, sofern diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, mit Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde kann ebenfalls zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Sie ist von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und zu begründen.
Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – 03.12.2024