Aktenzeichen: 67g IN 198/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29. November 2024 die im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Projektges. BNS 59 mbH & Co. KG angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Unternehmen mit Sitz in der Alte Rabenstraße 12a, 20148 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 124332 eingetragen.
Die Geschäftsführung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die BNS 59 Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Gerrit Kabel.
Hintergrund der Entscheidung
Die Sicherungsmaßnahmen, die am 15. Juli 2024 angeordnet wurden, sollten die Vermögenswerte der Projektges. BNS 59 mbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schützen. Mit dem Beschluss vom 29. November 2024 wurden diese Maßnahmen nun aufgehoben, was darauf hindeutet, dass die Voraussetzungen für ihre Aufrechterhaltung nicht mehr gegeben sind.
Mögliche Gründe für die Aufhebung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein, darunter:
- Einstellung des Insolvenzantrags: Der Insolvenzantrag wurde möglicherweise zurückgenommen oder durch das Gericht abgelehnt.
- Fehlende Eröffnungsvoraussetzungen: Es könnte festgestellt worden sein, dass keine hinreichenden Gründe für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
- Einigung mit Gläubigern: Eine außergerichtliche Lösung könnte zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern erzielt worden sein.
Auswirkungen der Entscheidung
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet die Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Projektges. BNS 59 mbH & Co. KG. Das Unternehmen kann wieder uneingeschränkt über seine Vermögenswerte verfügen.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht – 29.11.2024