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Seidel Qualitätsbackwaren GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 35 IN 249/24

Das Amtsgericht Gifhorn hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seidel Qualitätsbackwaren GmbH, mit Sitz in der Woltorfer Straße 99, 31224 Peine, am 02. Dezember 2024 die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung gemäß § 270a Abs. 1 InsO getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 101019 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Andreas Höver und Lutz Seidel vertreten.

Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung

Im Rahmen des Verfahrens wurde beschlossen, dass die Seidel Qualitätsbackwaren GmbH berechtigt ist, ihr Vermögen weiterhin selbst zu verwalten und darüber zu verfügen. Diese Verwaltung erfolgt jedoch unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, c/o WILLMERKÖSTER, Luisenstraße 4, 30159 Hannover.
Kontakt:

Aufgaben des vorläufigen Sachwalters

Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger handelt. Insbesondere wird geprüft, ob das Vermögen der Schuldnerin die Verfahrenskosten decken kann und ob die Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bedeutung der Anordnung

Die vorläufige Eigenverwaltung gibt der Seidel Qualitätsbackwaren GmbH die Möglichkeit, den Betrieb unter gerichtlicher Aufsicht und ohne Verlust der Kontrolle durch die Geschäftsführung fortzuführen. Diese Maßnahme ermöglicht dem Unternehmen, eine Sanierung anzustreben, ohne dass ein externer Insolvenzverwalter vollständig die Leitung übernimmt.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Betroffene Gläubiger und andere Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn einsehen. Gegen die Entscheidung können die Antragstellerin und die Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sowie Informationen zu den Rechten der Beteiligten finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Gifhorn oder können auf Wunsch zugesandt werden.


Amtsgericht Gifhorn – Insolvenzgericht – 02.12.2024

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