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Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung über die C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 59 IN 363/24

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH, mit Sitz in der Cloppenburger Straße 33, 06126 Halle (Saale), am 03. Dezember 2024 um 12:16 Uhr weitreichende Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 14180, wird durch den Geschäftsführer Rafal Miotk, wohnhaft in Gorzów Wielkopolski, Polen, vertreten.

Anordnung vorläufiger Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin wurden folgende Schritte gemäß Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot:
    Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde gegen die C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH erlassen. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen kann.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Luppe bestellt, Kanzleisitz: Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale).
    Kontakt:

  3. Leistungsverbot an die Schuldnerin:
    Die Schuldner der C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH werden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hintergrund der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen und entscheiden, ob eine geordnete Abwicklung oder eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragsgegnerin sowie Gläubiger haben das Recht, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden sind schriftlich oder durch Protokollerklärung bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), einzureichen.

Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) eingesehen werden. Betroffene Parteien können sich dort über die weiteren Einzelheiten informieren.


Amtsgericht Halle (Saale) – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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